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   BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86   

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BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86 (https://dejure.org/1988,1281)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1988 - 6 AZR 10/86 (https://dejure.org/1988,1281)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1988 - 6 AZR 10/86 (https://dejure.org/1988,1281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung - Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe - Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 188
  • NJW 1989, 2970 (Ls.)
  • MDR 1989, 670
  • NZA 1989, 509
  • BB 1989, 852
  • JR 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Die Anrechnung der in § 12 Abs. 2 a Satz 1 BVO NW vorgesehenen, allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln über die zumutbare Eigenbelastung hinaus finanzierten Leistungen einer privaten Krankenversicherung auf die einem Beamten zustehende Beihilfe widerspricht dem Sinn und Zweck der durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geprägten Beihilfe und dem Gleichheitssatz (BVerwG Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 C 57.85 - NJW 1987, 2387 [BVerwG 25.06.1987 - 2 C 57/85]).

    Er kürzt damit mittelbar die durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich geschützte amtsangemessene Alimentation zumindest um die vom Bediensteten erbrachten Versicherungsprämien (BVerwG Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 C 57.85 - aaO).

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.

    Sie dient dazu, in Ergänzung der amtsangemessenen Alimentation Beeinträchtigungen durch Aufwendungen aus Anlaß von konkreten Erkrankungen zu verhindern (BVerwGE 71, 342, 352).

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Aus diesem Grunde ist der Beamte kraft Gesetzes von der Versicherungspflicht auch in der gesetzlichen Krankenversicherung freigestellt (BVerwGE 20, 44, 46).

    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Vielmehr ist es eine nach anderen Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn in Krankheitsfällen (BVerwGE 51, 193, 199; 60, 88, 91 [BVerwG 13.03.1980 - 6 C 1/79]; 60, 212, 218 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; 64, 333, 336).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Gerichtlich überprüfbar hingegen ist, ob gewichtige tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten hinreichend beachtet worden sind (BVerfGE 72, 141, 150).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Vielmehr ist es eine nach anderen Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn in Krankheitsfällen (BVerwGE 51, 193, 199; 60, 88, 91 [BVerwG 13.03.1980 - 6 C 1/79]; 60, 212, 218 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; 64, 333, 336).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Dieser Personenkreis hat einen ungeschmälerten Beihilfeanspruch, den die der Beihilfeverordnung unterworfenen Arbeitgeber zu Recht ungekürzt erfüllt haben (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 50, 137, 142 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Durch diese Verweisung in § 40 BAT, die keine unzulässige Delegation der Normsetzungsbefugnisse der Tarifvertragsparteien enthält (BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten), ist dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet worden, seine nicht beamteten und nicht versorgungsberechtigten Arbeitnehmer beihilferechtlich den Beamten gleichzustellen.
  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

  • BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen -

  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 413/75

    Beihilfe - Pflichtversicherung - Sachleistungen - Zuschuß - Krankenversicherung -

  • BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 466/71

    Gesetzliche Krankenversicherung - Ansprüche auf Sachleistungen -

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinem Urteil vom 4. August 1988 -- 6 AZR 10/86 --, das ebenfalls zu § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO erging, dem Standpunkt des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 25. Juni 1987 angeschlossen.

    Sie hält § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO für gültig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. Juni 1987 diese Bestimmung -- wie später auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 4. August 1988 (6 AZR 10/86) -- wegen Verstoßes gegen Bundesrecht, insbesondere gegen Bundesverfassungsrecht, nicht angewendet hat.

  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

    Diese Bestimmung stellt keine selbständige Anspruchsgrundlage dar, sondern wirkt nur in Verb. mit § 40 BAT (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1988, BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88

    Beihilfeanspruch eines privatversicherten Angestellten - Dynamische Verweisung

    Soweit in einem Anstellungsvertrag außerhalb des öffentlichen Dienstes pauschal auf die Vorschriften des BAT verwiesen wird, begründet diese Verweisung deshalb noch keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn solche Leistungen im Betrieb des Arbeitgebers nicht gewährt werden (BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP Nr. 2 zu § 40 BAT; Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).

    Er stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, mit denen diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende Krankenversicherung abschließen können (BAGE 59, 188, 193, 194 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT; BVerfGE 44, 249, 265; BVerfGE 58, 68, 77 f. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; BVerwGE 71, 342, 346).

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 65/96

    Beihilfeanspruch unterhälftig teilzeitbeschäftigter Angestellter

    Aus der tariflichen Bestimmung des § 39 Abs. 1 TV Ang, die in zulässiger Weise für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen auf die für die Beamten der Deutschen Bundespost jeweils geltenden Beihilfevorschriften verweist (vgl. BAG, Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188, 193 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT , zu II 1 der Gründe), läßt sich der Anspruch der Klägerin allerdings nicht herleiten.
  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 396/92

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung mit Vollzeitarbeitnehmern - Beihilfe

    Diese Bestimmung stellt keine selbständige Anspruchsgrundlage dar, sondern wirkt nur in Verb. mit § 40 BAT (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

    Dies ergibt sich daraus, dass das Beihilferecht für Arbeitnehmer dem Beihilferecht für Beamte nachfolgt und daher Arbeitnehmer keine Besserstellung gegenüber den von Änderungen der Beihilfevorschriften betroffenen Beamten verlangen, sondern nicht mehr als ihre "Gleichstellung" erwarten können (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1990, 6 AZR 383/88, EzBAT Nr. 6 zu § 40 BAT = ZTR 1990, 432, zu II 2 c, BAG, Urteil vom 04.08.1988, 6 AZR 10/86, AP Nr. 3 zu § 40 BAT, zu II 3 a, LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2000, EzBAT Nr. 18 zu § 40 BAT, a.E.).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 507/94

    Klage auf Zahlung von Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung seines

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 4. August 1988 (- 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT) haben die Tarifparteien keine Regelung getroffen, die besagt, daß "Beihilfen in entsprechender Anwendung der für Beamte geltenden Bestimmungen" gewährt werden.
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 460/94

    Beihilfeanspruch für die Unterbringung eines volljährigen behinderten Kindes in

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 4. August 1988 (- 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT) haben die Tarifparteien keine Regelung getroffen, die besagt, daß "Beihilfen in entsprechender Anwendung der für Beamte geltenden Bestimmungen" gewährt werden.
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